Bundespräsident Wulff: Nicht alles was juristisch rechtens ist, ist auch richtig

Gibt es in Deutschland einen privaten Ehrenkodex neben der gemeinschaftlichen Rechtsordnung?

Berlin, 3. Januar 2012. Einige Medien gaben sich mit der Erklärung des Bundespräsidenten vom 22. Dezember 2011 nicht zufrieden und berichteten darüber, der Bundespräsident habe auf die Berichterstattung Einfluß nehmen wollen.

In der Tat: Wenn der Bundespräsident der Überzeugung war, daß die Medien sich nicht dafür interessieren, was rechtens ist sondern skandalös klingt, ist es verständlich, daß er die Berichterstattung beeinflussen wollte. In der Informationsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland haben die Bürger ein Recht darauf, von den Medien der Rechtsordnung entsprechend informiert zu werden, auch wenn das langweilig ist und keine hohe Einschaltquoten oder hohe Auflagen verspricht.

Die Alternative wäre ein Ehrenkodex, wobei jeder selbst die Regeln für den eigenen Ehrenkodex bestimmt. Eine herausragende Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit einem eigenen Ehrenkodex ist Altkanzler Dr. Helmut Kohl. Er hat den Ehrenkodex, daß man ein gegebenes Wort unter gar keinen Umständen brechen darf. An diesen Ehrenkodex hat er sich konsequent gehalten und verweigerte die Auskünfte über die Namen der Spender. Das brachte ihm im Jahre 2000 ein Strafverfahren ein, das im Jahre 2001 gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300.000 DM wegen geringer Schuld eingestellt wurde. Ein Ehrenkodex neben dem geltenden Recht wird von der Rechtsgemeinschaft also nicht toleriert.

Nebenbei ist interessant, daß gerade die Redakteure sich über die Einflußnahme beschweren, denen der Bundespräsident Exklusivrechte eingeräumt hatte. Es hat sich erfreulicherweise nicht ausgezahlt, einige Journalisten zu bevorzugen.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach